Hinweisgeberschutzgesetz

Wichtige Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Ihre Rechte und Schutzmaßnahmen für ein transparentes und sicheres Arbeitsumfeld

Beim Unternehmen GMACH Holzwerke GmbH wurde eine interne Meldestelle nach HinSchG mit folgenden Kanälen eingerichtet:

  • e-Data Protection GmbH, Dachauplatz 8, 93047 Regensburg
  • Tel. 0941 567 120 09
  • Fax 0941 567 120 08
  • Email: gmach@e-meldestelle.de
  • Online: https://www.e-meldestelle.de/gmach/
  • Ansprechpartner nach Terminvereinbarung:
    RA Markus v. Hohenhau unter o.g. Adresse

Sie haben die Wahl zwischen interner und externer Meldestelle. Interne Meldungen sind zumeist der beste Weg, um Informationen an uns heranzutragen, die eventuelle Verstöße am schnellsten untersuchen und abstellen können. In Fällen, in denen intern wirksam gegen einen eventuellen Verstoß vorgegangen werden kann und Sie keine Repressalien befürchten, sollten Sie die Meldung an unsere interne Meldestelle bevorzugen. Auch das HinSchG führt im Gesetz aus, dass eine Meldung an eine interne Meldestelle zu bevorzugen ist. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es Ihnen jedoch
unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Dokumentation Ihrer Meldung i.d.R. drei Jahre nach Abschluss eines Verfahrens gelöscht wird. Nach diesem Zeitpunkt stehen Unterlagen aus dem Verfahren nicht mehr zu Beweiszwecken zur Verfügung.

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